Über uns
Wir sind Hersteller von PCB/PCBA, einschließlich Komponentenbeschaffung
3 Standorte für die Produktion
Rapid Prototyping
Wir sind Experten für schnelle und effiziente Prototyping-Dienste, die dafür sorgen, dass Ihre Projekte im Zeitplan bleiben und Termine eingehalten werden.
Prototypen/Kleinserien/Serien
In allen Produktionsphasen wird die gleiche Fertigungsstraße genutzt, d.h. der Prozess ist bereits mit den Prototypen initialisiert und verifiziert
Erfahrene Mitarbeiter
Mit über 950 qualifizierten Mitarbeitern weltweit ist unser Team in der Lage, die vielfältigen Herausforderungen in der Produktion zu meistern und qualitativ hochwertige Ergebnisse zu liefern.
Ein Ansprechpartner für Ihre Leiterplatte/PCBA vor Ort hier im Zentrum von Europa
Wir sprechen Ihre Sprache, klären offene Fragen mit Ihnen im persönlichen Gespräch und bieten entsprechende Kundenbetreuung.
Erweiterte technische Fähigkeiten
Wir verfügen über ein umfangreiches Portfolio im PCB/PCBA-Sektor und können Sie mit hochwertigen Produkten beliefern, z. B. mit Technologien wie Blind Vias und Buried Vias.
Qualität und Konformität:
Wir halten uns an die höchsten Qualitätsstandards und Branchenvorschriften, um sicherzustellen, dass Ihre Leiterplatten zuverlässig sind und alle geforderten Anforderungen erfüllen.
Alles aus einer Hand, PCB Boards, Leiterplattenkomponenten und Bestückung inklusive Schlussprüfung. Fragen Sie uns an!
Sie erhalten zusätzlich von Fastlink:
Engineering:
Produktion:
Fastlink Europe
Ringstrasse 16
8600 Dübendorf
Zentrale: Tel. +41 44 824 55 55
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Die Urheber- und alle anderen Rechte an Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien auf der Website gehören ausschliesslich der Firma Fastlink oder den speziell genannten Rechtsinhabern. Für die Reproduktion jeglicher Elemente ist die schriftliche Zustimmung der Urheberrechtsträger im Voraus einzuholen.
Gestützt auf Artikel 13 der schweizerischen Bundesverfassung und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes (Datenschutzgesetz, DSG) hat jede Person Anspruch auf Schutz ihrer Privatsphäre sowie auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten. Wir halten diese Bestimmungen ein. Persönliche Daten werden streng vertraulich behandelt und weder an Dritte verkauft noch weiter gegeben.
In enger Zusammenarbeit mit unseren Hosting-Providern bemühen wir uns, die Datenbanken so gut wie möglich vor fremden Zugriffen, Verlusten, Missbrauch oder vor Fälschung zu schützen.
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Fastlink Europe, Entwicklung und Produktion für industrielle Elektronik
AGB Fastlink Europe
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Fastlink Europe
Version 1.0, 25. Mai 2019
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche
Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden bzw. der Kundin (nachfolgend
„Kunde“ genannt) und der Dienstleistungsfirma Fastlink Europe
(nachfolgend “Fastlink Europe” genannt).
1.2. Diese AGB gelten ausschliesslich; entgegenstehende oder von diesen
AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es
sei denn, die Fastlink Europe hat diesen im Einzelfall schriftlich zugestimmt.
1.3. Diese AGB’s gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen
der Fastlink Europe und dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart wurden.
1.4. Fastlink Europe weist seine Kunden gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes
über den Datenschutz darauf hin, dass ihre im Rahmen der
Abwicklung der geschäftlichen Beziehungen erworbenen Personen- und
Firmendaten von Fastlink Europe soweit für die Vertragsabwicklung notwendig
bearbeitet werden. Der Kunde erteilt Fastlink Europe die ausdrückliche Zustimmung
hierfür. Der Kunde weist auch seine Mitarbeiter über eine entsprechende
Datenbearbeitung im Rahmen der Vertragsabwicklungen mit
Fastlink Europe hin. Fastlink Europe geht deshalb davon aus, dass Mitarbeitende des
Kunden mit einer solchen Datenverarbeitung durch Fastlink Europe einverstanden
sind.
2.1. Ein Vertrag kann zwischen dem Kunden und Fastlink Europe mündlich,
schriftlich oder durch konkludentes Verhalten zustande kommen. In der
Regel werden Verträge durch eine schriftliche Bestellung des Kunden gestützt
auf eine schriftliche Offerte der Fastlink Europe abgeschlossen werden
oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der Fastlink Europe, welcher
der Kunde nicht innert 10 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung
schriftlich widerspricht.
2.2. Die Preisangaben, Tarife, Stundenansätze etc. der Fastlink Europe im Internet,
in Katalogen, in Präsentationen sowie in Anzeigen sind für Fastlink Europe
freibleibend und müssen von Fastlink Europe zur Rechtsverbindlichkeit
ausdrücklich schriftlich gegenüber dem Kunden bestätigt werden.
3.1. Für den Umfang der Leistung ist die vom Kunden unterzeichnete Offerte
/ Bestellung oder die schriftliche Auftragsbestätigung von Fastlink Europe
massgebend. Änderungen hinsichtlich der Auftragsbestätigung von Fastlink Europe
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung
durch Fastlink Europe.
3.2. Der Kunde hat Fastlink Europe vor Erstellung einer Offerte schriftlich auf
die Vorschriften und Normen hinzuweisen, die sich auf die Leistung von Fastlink Europe
beziehen. Mangels anderweitiger Vereinbarung entsprechen die
Leistungen von Fastlink Europe nur solchen Vorschriften und Normen, welche
in der Auftragsbestätigung oder Offerten von Fastlink Europe genannt sind.
Vorstehender Satz gilt nicht für die Einhaltung zwingender gesetzlicher
Vorschriften und Normen.
3.3. Schuldet Fastlink Europe die Entwicklung von Software, so ist die Leistung,
unabhängig von anderweitigen Eigenschaften der Software, vertragsgemäss
erbracht, wenn sie den in der Funktionsbeschreibung der Fastlink Europe
festgelegten Spezifikationen entspricht.
3.4. Änderungen und Ergänzungen des Gegenstandes oder des Umfangs
der geschuldeten Leistung sind ohne schriftliche Bestätigung der Fastlink Europe
unverbindlich.
3.5. Die Fastlink Europe ist ermächtigt, Änderungen oder Ergänzungen an den
vereinbarten Leistungen, die zu Verbesserungen führen, vorzunehmen,
soweit diese für den Kunden keine Preiserhöhung bewirken.
3.6. Vereinbarte Leistungsfristen sind für Fastlink Europe freibleibend und setzen
insbesondere die Erfüllung der vertraglichen Mitwirkungspflichten
des Kunden und die rechtzeitige Belieferung der Fastlink Europe durch Vorlieferanten
voraus. Der Kunde ist in keiner Weise berechtigt, Fastlink Europe für
Schäden wegen Nichteinhaltung vertraglicher Lieferziele haftbar zu machen.
3.7. Der Kunde stellt Fastlink Europe kostenlos alle Informationen, Einrichtungen
und sonstige Unterstützung zur Verfügung, damit Fastlink Europe die
vertraglich vereinbarten Dienstleistungen erbringen kann. Der Kunde
verpflichtet sich, die organisatorischen und technischen Voraussetzungen
dafür zu schaffen, dass die Fastlink Europe die vereinbarten Leistungen erbringen
kann. Verzögerungen und Mehraufwand durch fehlerhafte oder
ungenügende Mitwirkung des Kunden gehen zu dessen Lasten.
3.8. Fastlink Europe ist ermächtigt, zur Vertragserfüllung Dritte beizuziehen
oder die Erfüllung ganz oder teilweise Dritten zu übertragen.
3.9 Bestelländerungen werden in jedem Fall “ohne Anerkennung einer Rechtspflicht” ausgeführt.
Die damit verbundene, mögliche Zeitverzögerung berechtigt nicht zu einer Stornierung des Auftrages oder Kaufes.
4.1. Die Preise verstehen sich mangels besonderer Vereinbarung in
Schweizer Franken. Auftragsbedingte Auslagen und Spesen werden zusätzlich
in Rechnung gestellt.
4.2. Der Kunde trägt alle Arten von Steuern (insbesondere die aktuellen
Mehrwertsteuern), Abgaben, Gebühren und Zölle zusätzlich zu den von
Fastlink Europe offerierten und vereinbarten Preisen.
5.1. Mangels besonderer Vereinbarung werden ausgeführte Arbeiten und
Lieferungen der Fastlink Europe dem Kunden monatlich in Form einer Teil- oder
Schlussrechnung in Rechnung gestellt.
5.2. Alle Zahlungen des Kunden sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung
ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig.
5.3. Die Zahlungen sind vom Kunden fristgerecht auf ein von Fastlink Europe
zu nennendes Bank- oder Postkonto zu leisten.
5.4. Ist der Kunde mit einer Zahlung im Rückstand, so ist Fastlink Europe
ohne Einschränkung ihrer ihrer vertraglichen und/oder gesetzlichen
Rechte befugt, die weitere Erfüllung des Vertrages auszusetzen, bis neue
Zahlungsbedingungen vereinbart sind und/oder Fastlink Europe für die weitere
Vertragserfüllung ausreichende Sicherheiten erhalten hat. Kann eine solche
Vereinbarung nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab Erfüllungsaussetzung
getroffen werden oder erhält Fastlink Europe nicht ausreichende
Sicherheiten, so ist Fastlink Europe unbeschadet ihrer gesetzlichen und vertraglichen
Rechte berechtigt, nach Fristsetzung und Ablehnungsandrohung
vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzforderungen der Fastlink Europe
bleiben vorbehalten.
5.5. Die Verrechnung von Gegenforderungen des Kunden sind nur zulässig,
wenn diese Forderungen rechtskräftig festgestellt oder von Fastlink Europe
ausdrücklich anerkannt sind.
5.6. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Fastlink Europe berechtigt, Verzugszinsen
in Höhe von 8% pro Jahr zu fordern.
6.1. Die Gefahr geht spätestens mit Absendung des Leistungsgegenstandes
auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen
oder Fastlink Europe noch andere Leistungen übernommen hat. Auf
Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Sendung durch Fastlink Europe
gegen versicherbare Risiken versichert.
6.2. Für die Zusendung von Gegenständen an Fastlink Europe trägt der Kunde
die Gefahr, soweit es sich dabei nicht um die Rücksendung mangelhafter
Ware handelt. Die Transportkosten werden nur für die Rücksendung von
berechtigt beanstandeten Waren ersetzt.
6.3. Der Kunde hat jede Leistung, insbesondere jedes erhaltene Arbeitsergebnis,
jedes gelieferte Werk, jede empfangene Sache sowie jedes erhaltene
Resultat, Zwischenresultat und Testergebnis unverzüglich nach
seinem Empfang zu prüfen und Mängel unverzüglich schriftlich und substantiiert
zu rügen. Unterlässt der Kunde eine Mängelrüge innert 5 Tagen
nach Abnahme der Leistung, des Werkes oder der Ware, so gelten die
entsprechenden Leistungen der Fastlink Europe als vom Kunden genehmigt.
Treten verborgene Mängel erst später zu Tage, so hat der Kunde diese
sofort schriftlich und substantiiert bei Fastlink Europe zu rügen. Unterlässt der
Kunde eine rechtzeitige Rüge, so gelten die entsprechenden Leistungen
der Fastlink Europe als vom Kunden genehmigt.
7.1. Die von der Fastlink Europe ausgelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung
sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis sowie sonstiger
Forderungen, die die Fastlink Europe gegen den Kunden in unmittelbaren Zusammenhang
mit der gelieferten Ware nachträglich erwirbt, gleich aus
welchem Rechtsgrund, als Vorbehaltsware im Eigentum der Fastlink Europe.
Dies gilt auch dann, wenn die Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen
geleistet werden. Die Ware kann auch geistiges Eigentum sein in Form von einem Angebot.
7.2. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere bei Pfändung oder Konkursbeschlag
des Kaufgegenstandes hat der Kunde der Fastlink Europe sofort schriftlich
Meldung zu machen und den Dritten unverzüglich auf das Vorbehaltseigentum
der Fastlink Europe hinzuweisen.
8.1. Für Leistungsmängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
gehört, haftet Fastlink Europe nicht für leichte Fahrlässigkeit. Für
Hilfspersonen haftet Fastlink Europe nur für gehörige Auswahl und Instruktion.
8.2. Für nachweislich durch Fastlink Europe verursachte Mängel kann der
Kunde bei rechtzeitiger Rüge (siehe Ziffer 6.2 vorstehend) einzig von Fastlink Europe
(unentgeltliche) Nachbesserung verlangen. Weitere Gewährsrechte
wie Wandelung, Minderung oder Schadenersatz werden ausdrücklich
ausgeschlossen.
8.3. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die aus nachfolgenden
Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemässe Verwendung,
fehlerhafte Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürliche
Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete
Betriebsmittel, elektrische oder elektromagnetische Einflüsse, sofern sie
nicht auf ein Verschulden von Fastlink Europe zurückzuführen sind. Soweit der
Kunde Austauschwerkstoffe anstelle von Originalteilen verwendet, übernimmt
Fastlink Europe keine Gewähr für hierdurch entstehende Schäden.
8.4. Zur Vornahme aller erforderlichen Nachbesserungen und Ersatzlieferungen
hat der Kunde Fastlink Europe aufzufordern und die erforderliche Zeit
und Gelegenheit zu geben.
8.5. Verlangt der Kunde Entwicklungen, welche über die Anwendung der
im Auftragszeitpunkt anerkannten Regeln der Technik hinausgehen, ist
der Kunde verpflichtet, Fastlink Europe von allen Schäden, die sich aus der Anwendung
von bei Vertragserfüllung noch nicht anerkannten Techniken ergeben,
freizustellen und freizuhalten.
8.6. Werden an Vertragsobjekten ohne Zustimmung von Fastlink Europe Änderungen
oder Reparaturen vorgenommen, so wird für dadurch entstehende
Schäden jegliche Haftung ausgeschlossen, soweit Fastlink Europe insoweit
nicht wenigstens ein grobes Verschulden trifft.
8.7. Der Kunde ist verpflichtet, die erforderlichen Funktionsmuster, Prototypen,
Vorserien, Nullserien etc. herzustellen und auszutesten. Er trägt
die mit einer voreiligen Serienproduktion verbundenen Risiken, soweit Fastlink Europe
nicht grobe Fahrlässigkeit oder Verschulden insoweit trifft. Der
Kunde ist verpflichtet, vor der Verwendung einer für ihn neu entwickelten
Software Sicherungskopien anzufertigen, um sich vor einem evtl. Datenverlust
und den damit verbundenen Folgeschäden zu schützen.
8.8. Fastlink Europe sichert ausdrücklich nicht zu, dass von Fastlink Europe neu
entwickelte Software ununterbrochen und in allen vom Kunden gewünschten
Funktionen und Kombinationen, mit beliebigen Daten, EDV-Systemen
und Programmen fehlerfrei eingesetzt werden kann.
9.1. Bei Forschungs- und Entwicklungsaufträgen trägt die Fastlink Europe das
Risiko unvorhergesehener Mehraufwendungen oder Terminüberschreitungen
nicht, wenn der Grund dafür durch das Projekt bedingt ist.
9.2. Die Fastlink Europe informiert den Vertragspartner, wenn projektbezogene
Schwierigkeiten auftreten, die terminliche, finanzielle Mehraufwendungen
oder qualitative Auswirkungen haben können.
9.3. Die Parteien einigen sich diesfalls in gemeinsamer Absprache über
das weitere Vorgehen.
Mit Bezahlung der Auftragssumme steht dem Auftraggeber das Recht zu,
die Arbeitsergebnisse der Fastlink Europe für den vereinbarten Zweck zu verwenden.
Im Übrigen verbleibt das Urheberrecht an ihrem Werk (incl.
Know-How) bei der Fastlink Europe. Insbesondere darf der Kunde die von Fastlink Europe
erworbene Software nur für eigene Zwecke verwenden. Dem
Kunden ist auch nicht erlaubt, die von Fastlink Europe erworbene Software zu
kopieren oder zu bearbeiten.
Die Datensicherung ist ausschliesslich Sache des Kunden. Fastlink Europe
haftet unter keinen Umständen für Datenverluste und daraus möglicherweise
entstehende Schäden. Fastlink Europe hat den Kunden eingehend darauf
hingewiesen, dass allenfalls bereits für den Test eines Gerätes zur
Erstellung eines Kostenvoranschlages und/oder im Zuge der Reparatur
das Gerätebetriebssystem neu aufgesetzt resp. aufgespielt werden muss
und dabei Daten unwiderruflich gelöscht werden können. Gegenüber allfälligen
Ansprüchen Dritter hält der Kunde die Fastlink Europe schadlos und er
übernimmt allfällige Rechtsstreitigkeiten mit dem Dritten auf erstes Verlangen
durch Fastlink Europe.
12.1. Mängel dürfen ausschliesslich von Fastlink Europe behoben werden. Versucht
der Kunde Mängel zu beheben oder zieht er dazu Dritte bei, verfällt
die Garantie ohne weiteres. Die Garantie verfällt ebenso, wenn der Kunde
bei Auftreten eines Mangels nicht alle geeigneten Massnahmen getroffen
hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern und Fastlink Europe nicht uneingeschränkt
die Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
12.2. Auch wenn der Kunde die Garantieleistung beansprucht, schuldet er
dennoch den vereinbarten Preis. Abzüge bzw. Garantierückbehalte sind
nicht zulässig.
12.3. Beide Parteien haben das Recht, auf eigene Kosten eine Prüfung der
Leistung von Fastlink Europe oder behaupteter Mängel durch einen neutralen
Sachverständigen zu verlangen.
Im Falle von verschuldeter Verletzung von Nebenpflichten durch Fastlink Europe
gelten die Regelungen des Abschnitts 9 entsprechend.
Werden durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder seiner
Hilfspersonen Personen verletzt oder Sachen Dritter beschädigt und wird
aus diesem Grund Fastlink Europe in Anspruch genommen, ist der Kunde verpflichtet,
Fastlink Europe von allen Ansprüchen Dritter insoweit freizustellen
und freizuhalten.
Fastlink Europe offenbarte Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden
werden von Fastlink Europe Dritten nur so weit zugänglich gemacht, als Fastlink Europe
diese zur Erfüllung der geschuldeten Leistung beizieht oder mit
der Erfüllung im Zusammenhang stehen.
16.1. Die Fastlink Europe ist berechtigt, ihre Werke unter Wahrung der Interessen
der Auftraggeber zu veröffentlichen.
16.2. Es steht der Fastlink Europe auch das Recht zu, in entsprechenden Veröffentlichungen
des Vertragspartners oder Dritter als Urheber des Werkes
genannt zu werden.
Für die Rechtsverhältnisse zwischen Fastlink Europe und dem jeweiligen Kunden
gilt ausschliesslich das Recht der Schweiz. Die Anwendung des UNÜbereinkommens
über Verträge über den internationalen Warenkauf
(CISG) wird ausgeschlossen.
18.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der
Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform. Nebenabreden
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch
die Geschäftsleitung. Den hierin verlangten Schriftlichkeitserfordernissen
genügen auch Mitteilungen per E-Mail.
18.2. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist im kaufmännischen
Rechtsverkehr der Ort des Sitzes von Fastlink Europe.
18.3. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten
zwischen Fastlink Europe und dem jeweiligen Kunden aus und im Zusammenhang
mit dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis ist, vorbehältlich
zwingender gesetzlicher Bestimmungen, der Sitz von Fastlink Europe
ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
18.4. Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, so wird der Vertrag im Übrigen hiervon nicht berührt.
Mai 2009
Impressum
Kontaktadresse
Fastlink Europe
Ringstrasse 16
8600 Dübendorf
Zentrale: Tel. +41 44 824 55 55
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