Über uns

Über uns

KERNKOMPETENZEN

Wir sind Hersteller von PCB/PCBA, einschließlich Komponentenbeschaffung

  • Prüfung und Gerätemontage
  • Design und Entwicklung von HW, SW und Mechanik
  • Industrialisierung und Einführung der Produktion
  • Engineering und Beratung

UEBERSICHT

3  Standorte für die Produktion

  • Leiterplatten aller Art wie Multilayer, Starrflex und Flex
  • Endmontage inkl. Test
  • Engineering
  • Zertifikate: ISO 9001 und ISO 13485

Warum sind wir der richtige Partner

Rapid Prototyping

Wir sind Experten für schnelle und effiziente Prototyping-Dienste, die dafür sorgen, dass Ihre Projekte im Zeitplan bleiben und Termine eingehalten werden.

Prototypen/Kleinserien/Serien

In allen Produktionsphasen wird die gleiche Fertigungsstraße genutzt, d.h. der Prozess ist bereits mit den Prototypen initialisiert und verifiziert

Erfahrene Mitarbeiter

Mit über 950 qualifizierten Mitarbeitern weltweit ist unser Team in der Lage, die vielfältigen Herausforderungen in der Produktion zu meistern und qualitativ hochwertige Ergebnisse zu liefern.

Ein Ansprechpartner für Ihre Leiterplatte/PCBA vor Ort hier im Zentrum von Europa

Wir sprechen Ihre Sprache, klären offene Fragen mit Ihnen im persönlichen Gespräch und bieten entsprechende Kundenbetreuung.

Erweiterte technische Fähigkeiten

Wir verfügen über ein umfangreiches Portfolio im PCB/PCBA-Sektor und können Sie mit hochwertigen Produkten beliefern, z. B. mit Technologien wie Blind Vias und Buried Vias.

Qualität und Konformität:

Wir halten uns an die höchsten Qualitätsstandards und Branchenvorschriften, um sicherzustellen, dass Ihre Leiterplatten zuverlässig sind und alle geforderten Anforderungen erfüllen.

Wir sind Fastlink Europe

Alles aus einer Hand, PCB Boards, Leiterplattenkomponenten und Bestückung inklusive Schlussprüfung. Fragen Sie uns an!

Sie erhalten zusätzlich von Fastlink:

Engineering:

  • Re-Design, CAD Layout Hardware und Software Entwicklung
  • Prototypenentwicklung
  • Zulassungen: EMV, ESD
  • Zertifizierungen: CE und UL
  • Inbetriebnahme, Prüfzertifizierung
  • Prüfmittel Entwicklung

Produktion:

  • Anlagen und Steuerungsbau
  • Programmierung und Konfiguration
  • Endmontage und smarte Fertigung

Impressum

Kontaktadresse

Fastlink Europe

Ringstrasse 16

8600 Dübendorf

Zentrale: Tel. +41 44 824 55 55

Haftungsausschluss

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen.

Haftungsansprüche gegen den Autor wegen Schäden materieller oder immaterieller Art, welche aus dem Zugriff oder der Nutzung bzw. Nichtnutzung der veröffentlichten Informationen, durch Missbrauch der Verbindung oder durch technische Störungen entstanden sind, werden ausgeschlossen.

Alle Angebote sind unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

Haftung für Links

Verweise und Links auf Webseiten Dritter liegen ausserhalb unseres Verantwortungsbereichs Es wird jegliche Verantwortung für solche Webseiten abgelehnt. Der Zugriff und die Nutzung solcher Webseiten erfolgen auf eigene Gefahr des Nutzers oder der Nutzerin.

Urheberrechte

Die Urheber- und alle anderen Rechte an Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien auf der Website gehören ausschliesslich der Firma Fastlink oder den speziell genannten Rechtsinhabern. Für die Reproduktion jeglicher Elemente ist die schriftliche Zustimmung der Urheberrechtsträger im Voraus einzuholen.

Datenschutz

Gestützt auf Artikel 13 der schweizerischen Bundesverfassung und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes (Datenschutzgesetz, DSG) hat jede Person Anspruch auf Schutz ihrer Privatsphäre sowie auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten. Wir halten diese Bestimmungen ein. Persönliche Daten werden streng vertraulich behandelt und weder an Dritte verkauft noch weiter gegeben.

In enger Zusammenarbeit mit unseren Hosting-Providern bemühen wir uns, die Datenbanken so gut wie möglich vor fremden Zugriffen, Verlusten, Missbrauch oder vor Fälschung zu schützen.

Beim Zugriff auf unsere Webseiten werden folgende Daten in Logfiles gespeichert: IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, Browser-Anfrage und allg. übertragene Informationen zum Betriebssystem resp. Browser. Diese Nutzungsdaten bilden die Basis für statistische, anonyme Auswertungen, so dass Trends erkennbar sind, anhand derer wir unsere Angebote entsprechend verbessern können.

 

 

 

Fastlink Europe, Entwicklung und Produktion für industrielle Elektronik

AGB Fastlink Europe

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Fastlink Europe

Version 1.0, 25. Mai 2019

  1. Allgemeines

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche

Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden bzw. der Kundin (nachfolgend

„Kunde“ genannt) und der Dienstleistungsfirma Fastlink Europe

(nachfolgend “Fastlink Europe” genannt).

1.2. Diese AGB gelten ausschliesslich; entgegenstehende oder von diesen

AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es

sei denn, die Fastlink Europe hat diesen im Einzelfall schriftlich zugestimmt.

1.3. Diese AGB’s gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen

der Fastlink Europe und dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals

ausdrücklich vereinbart wurden.

1.4. Fastlink Europe weist seine Kunden gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes

über den Datenschutz darauf hin, dass ihre im Rahmen der

Abwicklung der geschäftlichen Beziehungen erworbenen Personen- und

Firmendaten von Fastlink Europe soweit für die Vertragsabwicklung notwendig

bearbeitet werden. Der Kunde erteilt Fastlink Europe die ausdrückliche Zustimmung

hierfür. Der Kunde weist auch seine Mitarbeiter über eine entsprechende

Datenbearbeitung im Rahmen der Vertragsabwicklungen mit

Fastlink Europe hin. Fastlink Europe geht deshalb davon aus, dass Mitarbeitende des

Kunden mit einer solchen Datenverarbeitung durch Fastlink Europe einverstanden

sind.

  1. Vertragsabschluss

2.1. Ein Vertrag kann zwischen dem Kunden und Fastlink Europe mündlich,

schriftlich oder durch konkludentes Verhalten zustande kommen. In der

Regel werden Verträge durch eine schriftliche Bestellung des Kunden gestützt

auf eine schriftliche Offerte der Fastlink Europe abgeschlossen werden

oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der Fastlink Europe, welcher

der Kunde nicht innert 10 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung

schriftlich widerspricht.

2.2. Die Preisangaben, Tarife, Stundenansätze etc. der Fastlink Europe im Internet,

in Katalogen, in Präsentationen sowie in Anzeigen sind für Fastlink Europe

freibleibend und müssen von Fastlink Europe zur Rechtsverbindlichkeit

ausdrücklich schriftlich gegenüber dem Kunden bestätigt werden.

  1. Umfang der Leistung

3.1. Für den Umfang der Leistung ist die vom Kunden unterzeichnete Offerte

/ Bestellung oder die schriftliche Auftragsbestätigung von Fastlink Europe

massgebend. Änderungen hinsichtlich der Auftragsbestätigung von Fastlink Europe

bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung

durch Fastlink Europe.

3.2. Der Kunde hat Fastlink Europe vor Erstellung einer Offerte schriftlich auf

die Vorschriften und Normen hinzuweisen, die sich auf die Leistung von Fastlink Europe

beziehen. Mangels anderweitiger Vereinbarung entsprechen die

Leistungen von Fastlink Europe nur solchen Vorschriften und Normen, welche

in der Auftragsbestätigung oder Offerten von Fastlink Europe genannt sind.

Vorstehender Satz gilt nicht für die Einhaltung zwingender gesetzlicher

Vorschriften und Normen.

3.3. Schuldet Fastlink Europe die Entwicklung von Software, so ist die Leistung,

unabhängig von anderweitigen Eigenschaften der Software, vertragsgemäss

erbracht, wenn sie den in der Funktionsbeschreibung der Fastlink Europe

festgelegten Spezifikationen entspricht.

3.4. Änderungen und Ergänzungen des Gegenstandes oder des Umfangs

der geschuldeten Leistung sind ohne schriftliche Bestätigung der Fastlink Europe

unverbindlich.

3.5. Die Fastlink Europe ist ermächtigt, Änderungen oder Ergänzungen an den

vereinbarten Leistungen, die zu Verbesserungen führen, vorzunehmen,

soweit diese für den Kunden keine Preiserhöhung bewirken.

3.6. Vereinbarte Leistungsfristen sind für Fastlink Europe freibleibend und setzen

insbesondere die Erfüllung der vertraglichen Mitwirkungspflichten

des Kunden und die rechtzeitige Belieferung der Fastlink Europe durch Vorlieferanten

voraus. Der Kunde ist in keiner Weise berechtigt, Fastlink Europe für

Schäden wegen Nichteinhaltung vertraglicher Lieferziele haftbar zu machen.

3.7. Der Kunde stellt Fastlink Europe kostenlos alle Informationen, Einrichtungen

und sonstige Unterstützung zur Verfügung, damit Fastlink Europe die

vertraglich vereinbarten Dienstleistungen erbringen kann. Der Kunde

verpflichtet sich, die organisatorischen und technischen Voraussetzungen

dafür zu schaffen, dass die Fastlink Europe die vereinbarten Leistungen erbringen

kann. Verzögerungen und Mehraufwand durch fehlerhafte oder

ungenügende Mitwirkung des Kunden gehen zu dessen Lasten.

3.8. Fastlink Europe ist ermächtigt, zur Vertragserfüllung Dritte beizuziehen

oder die Erfüllung ganz oder teilweise Dritten zu übertragen.

3.9 Bestelländerungen werden in jedem Fall “ohne Anerkennung einer Rechtspflicht” ausgeführt.

Die damit verbundene, mögliche Zeitverzögerung berechtigt nicht zu einer Stornierung des Auftrages oder Kaufes.

  1. Preis

4.1. Die Preise verstehen sich mangels besonderer Vereinbarung in

Schweizer Franken. Auftragsbedingte Auslagen und Spesen werden zusätzlich

in Rechnung gestellt.

4.2. Der Kunde trägt alle Arten von Steuern (insbesondere die aktuellen

Mehrwertsteuern), Abgaben, Gebühren und Zölle zusätzlich zu den von

Fastlink Europe offerierten und vereinbarten Preisen.

  1. Zahlungsbedingungen

5.1. Mangels besonderer Vereinbarung werden ausgeführte Arbeiten und

Lieferungen der Fastlink Europe dem Kunden monatlich in Form einer Teil- oder

Schlussrechnung in Rechnung gestellt.

5.2. Alle Zahlungen des Kunden sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung

ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig.

5.3. Die Zahlungen sind vom Kunden fristgerecht auf ein von Fastlink Europe

zu nennendes Bank- oder Postkonto zu leisten.

5.4. Ist der Kunde mit einer Zahlung im Rückstand, so ist Fastlink Europe

ohne Einschränkung ihrer ihrer vertraglichen und/oder gesetzlichen

Rechte befugt, die weitere Erfüllung des Vertrages auszusetzen, bis neue

Zahlungsbedingungen vereinbart sind und/oder Fastlink Europe für die weitere

Vertragserfüllung ausreichende Sicherheiten erhalten hat. Kann eine solche

Vereinbarung nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab Erfüllungsaussetzung

getroffen werden oder erhält Fastlink Europe nicht ausreichende

Sicherheiten, so ist Fastlink Europe unbeschadet ihrer gesetzlichen und vertraglichen

Rechte berechtigt, nach Fristsetzung und Ablehnungsandrohung

vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzforderungen der Fastlink Europe

bleiben vorbehalten.

5.5. Die Verrechnung von Gegenforderungen des Kunden sind nur zulässig,

wenn diese Forderungen rechtskräftig festgestellt oder von Fastlink Europe

ausdrücklich anerkannt sind.

5.6. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Fastlink Europe berechtigt, Verzugszinsen

in Höhe von 8% pro Jahr zu fordern.

  1. Gefahrenübergang, Entgegennahme und Rüge

6.1. Die Gefahr geht spätestens mit Absendung des Leistungsgegenstandes

auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen

oder Fastlink Europe noch andere Leistungen übernommen hat. Auf

Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Sendung durch Fastlink Europe

gegen versicherbare Risiken versichert.

6.2. Für die Zusendung von Gegenständen an Fastlink Europe trägt der Kunde

die Gefahr, soweit es sich dabei nicht um die Rücksendung mangelhafter

Ware handelt. Die Transportkosten werden nur für die Rücksendung von

berechtigt beanstandeten Waren ersetzt.

6.3. Der Kunde hat jede Leistung, insbesondere jedes erhaltene Arbeitsergebnis,

jedes gelieferte Werk, jede empfangene Sache sowie jedes erhaltene

Resultat, Zwischenresultat und Testergebnis unverzüglich nach

seinem Empfang zu prüfen und Mängel unverzüglich schriftlich und substantiiert

zu rügen. Unterlässt der Kunde eine Mängelrüge innert 5 Tagen

nach Abnahme der Leistung, des Werkes oder der Ware, so gelten die

entsprechenden Leistungen der Fastlink Europe als vom Kunden genehmigt.

Treten verborgene Mängel erst später zu Tage, so hat der Kunde diese

sofort schriftlich und substantiiert bei Fastlink Europe zu rügen. Unterlässt der

Kunde eine rechtzeitige Rüge, so gelten die entsprechenden Leistungen

der Fastlink Europe als vom Kunden genehmigt.

  1. Eigentumsvorbehalt

7.1. Die von der Fastlink Europe ausgelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung

sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis sowie sonstiger

Forderungen, die die Fastlink Europe gegen den Kunden in unmittelbaren Zusammenhang

mit der gelieferten Ware nachträglich erwirbt, gleich aus

welchem Rechtsgrund, als Vorbehaltsware im Eigentum der Fastlink Europe.

Dies gilt auch dann, wenn die Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen

geleistet werden. Die Ware kann auch geistiges Eigentum sein in Form von einem Angebot.

7.2. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere bei Pfändung oder Konkursbeschlag

des Kaufgegenstandes hat der Kunde der Fastlink Europe sofort schriftlich

Meldung zu machen und den Dritten unverzüglich auf das Vorbehaltseigentum

der Fastlink Europe hinzuweisen.

  1. Haftung für Mängel

8.1. Für Leistungsmängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften

gehört, haftet Fastlink Europe nicht für leichte Fahrlässigkeit. Für

Hilfspersonen haftet Fastlink Europe nur für gehörige Auswahl und Instruktion.

8.2. Für nachweislich durch Fastlink Europe verursachte Mängel kann der

Kunde bei rechtzeitiger Rüge (siehe Ziffer 6.2 vorstehend) einzig von Fastlink Europe

(unentgeltliche) Nachbesserung verlangen. Weitere Gewährsrechte

wie Wandelung, Minderung oder Schadenersatz werden ausdrücklich

ausgeschlossen.

8.3. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die aus nachfolgenden

Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemässe Verwendung,

fehlerhafte Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürliche

Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete

Betriebsmittel, elektrische oder elektromagnetische Einflüsse, sofern sie

nicht auf ein Verschulden von Fastlink Europe zurückzuführen sind. Soweit der

Kunde Austauschwerkstoffe anstelle von Originalteilen verwendet, übernimmt

Fastlink Europe keine Gewähr für hierdurch entstehende Schäden.

8.4. Zur Vornahme aller erforderlichen Nachbesserungen und Ersatzlieferungen

hat der Kunde Fastlink Europe aufzufordern und die erforderliche Zeit

und Gelegenheit zu geben.

8.5. Verlangt der Kunde Entwicklungen, welche über die Anwendung der

im Auftragszeitpunkt anerkannten Regeln der Technik hinausgehen, ist

der Kunde verpflichtet, Fastlink Europe von allen Schäden, die sich aus der Anwendung

von bei Vertragserfüllung noch nicht anerkannten Techniken ergeben,

freizustellen und freizuhalten.

8.6. Werden an Vertragsobjekten ohne Zustimmung von Fastlink Europe Änderungen

oder Reparaturen vorgenommen, so wird für dadurch entstehende

Schäden jegliche Haftung ausgeschlossen, soweit Fastlink Europe insoweit

nicht wenigstens ein grobes Verschulden trifft.

8.7. Der Kunde ist verpflichtet, die erforderlichen Funktionsmuster, Prototypen,

Vorserien, Nullserien etc. herzustellen und auszutesten. Er trägt

die mit einer voreiligen Serienproduktion verbundenen Risiken, soweit Fastlink Europe

nicht grobe Fahrlässigkeit oder Verschulden insoweit trifft. Der

Kunde ist verpflichtet, vor der Verwendung einer für ihn neu entwickelten

Software Sicherungskopien anzufertigen, um sich vor einem evtl. Datenverlust

und den damit verbundenen Folgeschäden zu schützen.

8.8. Fastlink Europe sichert ausdrücklich nicht zu, dass von Fastlink Europe neu

entwickelte Software ununterbrochen und in allen vom Kunden gewünschten

Funktionen und Kombinationen, mit beliebigen Daten, EDV-Systemen

und Programmen fehlerfrei eingesetzt werden kann.

  1. Entwicklungsrisiko

9.1. Bei Forschungs- und Entwicklungsaufträgen trägt die Fastlink Europe das

Risiko unvorhergesehener Mehraufwendungen oder Terminüberschreitungen

nicht, wenn der Grund dafür durch das Projekt bedingt ist.

9.2. Die Fastlink Europe informiert den Vertragspartner, wenn projektbezogene

Schwierigkeiten auftreten, die terminliche, finanzielle Mehraufwendungen

oder qualitative Auswirkungen haben können.

9.3. Die Parteien einigen sich diesfalls in gemeinsamer Absprache über

das weitere Vorgehen.

  1. Urheberrecht

Mit Bezahlung der Auftragssumme steht dem Auftraggeber das Recht zu,

die Arbeitsergebnisse der Fastlink Europe für den vereinbarten Zweck zu verwenden.

Im Übrigen verbleibt das Urheberrecht an ihrem Werk (incl.

Know-How) bei der Fastlink Europe. Insbesondere darf der Kunde die von Fastlink Europe

erworbene Software nur für eigene Zwecke verwenden. Dem

Kunden ist auch nicht erlaubt, die von Fastlink Europe erworbene Software zu

kopieren oder zu bearbeiten.

  1. Datensicherung

Die Datensicherung ist ausschliesslich Sache des Kunden. Fastlink Europe

haftet unter keinen Umständen für Datenverluste und daraus möglicherweise

entstehende Schäden. Fastlink Europe hat den Kunden eingehend darauf

hingewiesen, dass allenfalls bereits für den Test eines Gerätes zur

Erstellung eines Kostenvoranschlages und/oder im Zuge der Reparatur

das Gerätebetriebssystem neu aufgesetzt resp. aufgespielt werden muss

und dabei Daten unwiderruflich gelöscht werden können. Gegenüber allfälligen

Ansprüchen Dritter hält der Kunde die Fastlink Europe schadlos und er

übernimmt allfällige Rechtsstreitigkeiten mit dem Dritten auf erstes Verlangen

durch Fastlink Europe.

  1. Mängelbehebungen

12.1. Mängel dürfen ausschliesslich von Fastlink Europe behoben werden. Versucht

der Kunde Mängel zu beheben oder zieht er dazu Dritte bei, verfällt

die Garantie ohne weiteres. Die Garantie verfällt ebenso, wenn der Kunde

bei Auftreten eines Mangels nicht alle geeigneten Massnahmen getroffen

hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern und Fastlink Europe nicht uneingeschränkt

die Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.

12.2. Auch wenn der Kunde die Garantieleistung beansprucht, schuldet er

dennoch den vereinbarten Preis. Abzüge bzw. Garantierückbehalte sind

nicht zulässig.

12.3. Beide Parteien haben das Recht, auf eigene Kosten eine Prüfung der

Leistung von Fastlink Europe oder behaupteter Mängel durch einen neutralen

Sachverständigen zu verlangen.

  1. Haftung für Nebenpflichten

Im Falle von verschuldeter Verletzung von Nebenpflichten durch Fastlink Europe

gelten die Regelungen des Abschnitts 9 entsprechend.

  1. Freistellung gegenüber Drittansprüchen

Werden durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder seiner

Hilfspersonen Personen verletzt oder Sachen Dritter beschädigt und wird

aus diesem Grund Fastlink Europe in Anspruch genommen, ist der Kunde verpflichtet,

Fastlink Europe von allen Ansprüchen Dritter insoweit freizustellen

und freizuhalten.

  1. Geschäfts und Betriebsgeheimnisse

Fastlink Europe offenbarte Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden

werden von Fastlink Europe Dritten nur so weit zugänglich gemacht, als Fastlink Europe

diese zur Erfüllung der geschuldeten Leistung beizieht oder mit

der Erfüllung im Zusammenhang stehen.

  1. Veröffentlichungen

16.1. Die Fastlink Europe ist berechtigt, ihre Werke unter Wahrung der Interessen

der Auftraggeber zu veröffentlichen.

16.2. Es steht der Fastlink Europe auch das Recht zu, in entsprechenden Veröffentlichungen

des Vertragspartners oder Dritter als Urheber des Werkes

genannt zu werden.

  1. Anwendbares Recht

Für die Rechtsverhältnisse zwischen Fastlink Europe und dem jeweiligen Kunden

gilt ausschliesslich das Recht der Schweiz. Die Anwendung des UNÜbereinkommens

über Verträge über den internationalen Warenkauf

(CISG) wird ausgeschlossen.

  1. Schlussbestimmungen

18.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der

Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform. Nebenabreden

bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch

die Geschäftsleitung. Den hierin verlangten Schriftlichkeitserfordernissen

genügen auch Mitteilungen per E-Mail.

18.2. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist im kaufmännischen

Rechtsverkehr der Ort des Sitzes von Fastlink Europe.

18.3. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten

zwischen Fastlink Europe und dem jeweiligen Kunden aus und im Zusammenhang

mit dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis ist, vorbehältlich

zwingender gesetzlicher Bestimmungen, der Sitz von Fastlink Europe

ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

18.4. Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam

sein oder werden, so wird der Vertrag im Übrigen hiervon nicht berührt.

Mai 2009

Impressum

Kontaktadresse

Fastlink Europe

Ringstrasse 16

8600 Dübendorf

Zentrale: Tel. +41 44 824 55 55


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